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Neue Rechtsbestimmungen in den zehn Beitrittsländern

(hr) (adac) Mit den Staaten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Litauen, Lettland, Estland, Malta und Zypern treten zum 1. Mai 2004 zehn weitere Länder der EU bei. Aus Sicht des Autofahrers gestalten sich Reisen mit dem Auto in die Beitrittsstaaten künftig wesentlich einfacher. Wie der ADAC meldet, werden allerdings noch nicht sofort alle heute in Europa üblichen Regeln gelten. Die Grenzkontrollen bleiben solange weiter bestehen, bis die neu hinzu kommenden EU-Staaten das Schengenabkommen ratifiziert haben. Für sechs der zehn Beitrittsländer genügt der Personalausweis für die Einreise. In Bezug auf Polen, Litauen, Lettland und Estland liegen derzeit noch keine Informationen vor, ob nach dem 1. Mai 2004 der Personalausweis für die Einreise ausreicht oder ob weiterhin der Reisepass mitgeführt werden muss.

Auch der Euro gilt nicht sofort bei unseren neuen Nachbarn. Erst müssen die Länder nachweisen, dass sie die so genannten Maastricht-Kriterien erfüllen. In dieser zwei Jahre dauernden Phase wird der Wechselkurs des Euro zur jeweiligen Landeswährung festgeschrieben.

Ab Mai werden auch die Zollgrenzen zu diesen Ländern fallen. Das heißt aber nicht, dass ab Mai ein beliebiger Warenaustausch stattfinden kann. Beschränkungen bestimmter Waren wird es auf Grund nationaler Regelungen auch im privaten Reiseverkehr weiter geben.

Eine kleine Verbesserung am Rande: Wer an seinem Fahrzeug bereits ein EU-Kennzeichen mit integriertem Nationalitätskennzeichen montiert hat, braucht für die Fahrt in eines der zehn neuen Länder kein eigenes D-Schild mehr am Fahrzeugheck anzubringen.

10.03.04

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