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Nachrichten > Wohnmobile, Wohnwagen, Technik und Zubehör

Vorschlag der Länder bringt unzumutbare Härten

(bro) (ots) In einem Schreiben an die Finanzminister der Länder kritisierte der Caravaning Industrie Verband am 2. Juni unzumutbare kurzfristige Härten, die der Vorschlag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur künftigen Besteuerung von Reisemobilen für die Halter von älteren Wohnmobilen mit sich bringt. Der neue Vorschlag gehe zwar in die richtige Richtung, es bestehe jedoch noch Nachbesserungsbedarf, so der CIVD. Nötig sei vor allem eine zeitliche Staffelung der Umstellung auf hubraumbezogene Kfz.-Steuer für Reisemobile. Der Caravaning Industrie Verband legte daher kurzfristig einen eigenen Vorschlag vor, der eine progressive Umstellung auf den hubraumbezogenen Ansatz vorsieht.

Der Vorschlag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zur zukünftigen Reisemobilbesteuerung sieht vor, Reisemobile in Zukunft nach Hubraum zu besteuern. Dabei soll jedoch für Reisemobile zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen ein Abschlag von 40 Prozent und für Reisemobile über 3,5 Tonnen ein Abschlag von 50 Prozent auf den PKW-Standardtarif gewährt werden.

Laut Berechnungen des CIVD bedeutet dies, dass der Halter eines nur wenige Jahre alten 3,5 Tonnen Reisemobils mit einem 2,8 Liter Motor statt wie bisher 210 Euro nach Gewichtsbesteuerung künftig nach Hubraumbesteuerung 631 Euro zahlen muss. Diese sofortige stufenlose Steuererhöhung sei in keiner Weise "angemessen" und ein schlechtes Signal für die gesamte Caravaningindustrie und den Campingtourismus in Deutschland.

Insbesondere Halter von älteren Reisemobilen mit einer niedrigen oder gar keiner Euro-Einstufung werden nachträglich unangemessen hart getroffen. Da Wohnmobile leicht älter als 20 Jahre werden, müssen nach Auffassung des CIVD vor allem die Halter von älteren Fahrzeugen durch eine zeitliche Staffelung der Steuererhöhung vor unangemessenen Härten geschützt werden. Konkret bedeutet dies, dass über einen Zeitraum von z.B. zehn Jahren die Kfz.-Steuer für Wohnmobile progressiv auf einen hubraumorientierte Besteuerung umgestellt wird.

Der Caravaning Industrie Verband hat hierzu bereits ein Modell entwickelt, das er in die Diskussion um eine angemessene Lösung eingebracht hat. Das vierstufige Modell des CIVD schlägt folgende Regelung vor:
Zeitraum: 1. Januar 2006, 1. Januar 2010, 1. Januar 2013 - ab 1. Januar 2016 Schad- bis 31. Dezember 2009, bis 31. Dezember bis 31. Dezember Stoffklasse

Euro 0 60 Prozent Abschlag 40 Prozent Abschlag 30 Prozent Abschlag 0 Prozent Abschlag
vom PKW- vom PKW- vom PKW- vom PKW-
Regelsatz Regelsatz Regelsatz = 1052,24 Euro
= 420,90 Euro* = 631,34 Euro* = 736,57 Euro*

Euro 1 60 Prozent Abschlag 40Prozent Abschlag 30Prozent Abschlag 0Prozent Abschlag
vom PKW- vom PKW- vom PKW- vom PKW-
Regelsatz Regelsatz Regelsatz Regelsatz
= 306,32 Euro* = 459,48 Euro* = 536,06 Euro* = 765,8 Euro*

Euro 2 50 Prozent Abschlag 30 Prozent Abschlag 20 Prozent Abschlag 0 Prozent Abschlag
vom PKW- vom PKW- vom PKW- vom PKW-
Regelsatz Regelsatz Regelsatz Regelsatz
= 224,7 Euro* = 314,58 Euro* = 359,52 Euro* = 449,4 Euro*

Euro 50 Prozent Abschlag 30Prozent Abschlag 20Prozent Abschlag 0 Prozent Abschlag
3 & 4 vom PKW- vom PKW- vom PKW- vom PKW-
Regelsatz Regelsatz Regelsatz Regelsatz
= 216,16 Euro* = 302,62 Euro* = 345,86 Euro* = 432,32 Euro*

* Die Summen entsprechen der Steuerberechnung eines gängigen 2,8 l Dieselmotors nach Hubraumbesteuerung. Nach bisheriger Gewichtsbesteuerung mussten rund 210 Euro bezahlt werden.

Der Vorschlag hat aus Sicht des CIVD folgende Vorteile:
1. Durch die zeitlich gestaffelte Einführung werden kurzfristige Härten vermieden.
2. Die Kunden haben Planungssicherheit bei der Anschaffung von Reisemobilen.
3. Es wird keine künstliche Gewichtsgrenze aufrechterhalten, die dem europäische Zulassungsrecht für Reisemobile
widerspricht.
4. Die Gleichbehandlung aller Reisemobile wird sichergestellt.
5. Der Vorschlag enthält einen ökologischen Ansatz der "saubere" Motoren fördert.
6. Die langfristige Anpassung der Kfz-Steuer für Reisemobile an die PKW-Besteuerung entspricht den verkehrsrechtlichen Anforderungen.

04.06.05

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