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Neue Petitionswelle gegen Kfz.-Steuererhöhung

(Foto:Voshage)

(hr) (jv) Wohnmobil-Besitzer machen Druck: Ohne massiven Widerstand werden Landes- und Bundespolitiker die Steuererhöhung für Wohnmobile nicht umsetzen können. Alleine am vergangenen Wochenende (21.-23. Oktober 2005) wandten sich über 700 Personen an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages. "Die Hubraumbesteuerung für Wohnmobile ist ungerechtfertigt und wird eine Wachstumsbranche nachhaltig schädigen - immer mehr bekennen daher Farbe", sagt Frank Friedhoff, der die Initiative camperline.de gegründet hat.
Von der sachlich falschen Steuererhöhung werden alle Wohnmobil-Besitzer getroffen. Doch trifft es die Individualisten mit ihren liebevoll gepflegten "Dickschiffen" besonders. Denn die zum Teil 30 Jahre alten umgebauten Omnibusse, Lastwagen und Großtransporter haben eins gemeinsam: Motoren mit großem Hubraum. Während viele Serien-Wohnmobile bereits in Scheunen im Winterschlaf liegen, trafen sich die so genannten Selbstausbauer zum Saisonhöhepunkt: beim SAT 2005 (Selbst-Ausbauer-Treffen) in Wietzendorf bei Celle, der bundesweit größten Zusammenkunft dieser Art. Kein Wunder, dass die Initiative camperline.de die Veranstaltung nutzte, um Wohnmobilisten über die seit dem 1. Mai 2005 gültige Rechtslage aufzuklären. Der Lohn für die Arbeit: 753 Petitionen wurden an Ort und Stelle unterschrieben, rund weitere 400 Vordrucke verteilt.

Kenner der Szene berichteten, dass dieses Jahr beim 22. SAT deutlich mehr Verkaufsschilder hinter den Windschutzscheiben der Wohnmobile hingen. Und immer wieder hörte man in den Gesprächen den Satz: "Wenn die Steuer so kommt wie derzeit beschlossen, dann kann ich mir mein Wohnmobil nicht mehr leisten". Besondere Härte: Die Marktpreise für gebrauchte Wohnmobile fallen wegen des höheren Angebots - Kaufinteressenten halten sich wegen der massiven Steuererhöhung jedoch zurück. Kein Wunder: Eine jährliche Kfz.-Steuer von mehr als 2.500 Euro könnte in Zukunft keine Seltenheit sein.
Auch die "Weißware", also die klassischen weißen Alkovenwohnmobile oder die schicken Integrierten, sind massiv von der Steuererhöhung betroffen. Für Wohnmobile, die auf dem Marktführer Fiat Ducato aufgebaut sind, steigt die Kfz.-Steuer teilweise um 500 Prozent. Statt 210 Euro sind nach derzeitiger Rechtslage 1.052 Euro fällig. Und die Fahrzeuge werden teilweise nur 10.000 Kilometer im Jahr gefahren und sind häufig im Ausland unterwegs. Insgesamt 300.000 Fahrzeuge sind betroffen. Branchenkenner gehen davon aus, dass die Steuererhöhung ein bis zwei Millionen Deutsche direkt oder indirekt trifft. Denn nicht nur den Familien, die im Wohnmobil Urlaub machen, wird das Geld fehlen. Campingplatzbetreiber, kommunale Stellplätze, Wohnmobil- und Zubehörhändler sowie die meist deutschen Wohnmobilhersteller müssen sich auf massive Umsatzeinbußen einstellen.

Seit dem 1. Mai 2005 gilt die neue Besteuerungsgrundlage für Wohn-mobile. Bei den Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) im Rahmen des Abbaus von Steuerprivilegien für Geländewagen hatte zunächst niemand daran gedacht, dass auch die Wohnmobile stärker belastet werden sollen. "Irgendwann hat jemand im bayrischen Finanzministerium mal nachgerechnet, dass die Bundesländer rund eine Viertel Milliarde Euro Kfz-Steuern von den 300.000 betroffenen Wohnmobilbesitzern erwarten können - und dann siegte die Gier über die Vernunft", vermutet Friedhoff. Da sich die Landes-Finanzminister jedoch nicht auf ein gemeinsames Vorgehen einigen konnten, wurde die Umsetzung des geltenden Rechts vorerst ausgesetzt. Doch jederzeit kann das aktuelle Gesetz angewandt werden - ohne dass sich damit noch Parlamente auseinandersetzen müssten. Noch gehen jedoch die Zahlungsaufforderungen und Steuerbescheide nach der bis zum 30. April 2005 gültigen Rechtslage an die Eigner. Viele Wohnmobilisten wissen daher noch gar nicht, was wirklich auf sie zukommt. "Viele werden erst aufwachen, wenn die neuen Steuerbescheide versandt werden - rückwirkend zum 1. Mai 2005", ist sich Friedhoff sicher. Doch dann wird es für sinnvolle Änderungen wahrscheinlich zu spät sein.

Hintergrund:
Die Änderung der Kfz.-Steuer für Wohnmobile ist durch den Wegfall des §23a StVZO am 1. Mai 2005 in Kraft getreten. Da ab diesem Zeitpunkt die Gewichtsbesteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge über 2,8 t weggefallen ist, werden diese als Pkw besteuert. Das hierfür zutreffende Gesetz ist das Kraftfahrzeug-Steuer-Gesetz. Gleichzeitig ergibt sich die Problematik, dass es selbst für schadstoffarme Lkw-Fahrgestelle keine Euro-Schadstoffnorm für Pkw gibt. Daher werden auch moderne Wohnmobile in Zukunft in der teuersten Steuer-klasse "Euro 0" eingestuft.

Infos im Internet:
www.camperline.de


29.10.05

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