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ADAC gibt Tipps fürs Telefonieren im Auto

(hr) (adac) Hände weg vom Handy, das schreibt ab 1. Februar 2001 die Straßenverkehrsordnung allen Fahrzeuglenkern verbindlich vor. Der Griff zum Mobiltelefon ist verboten, wenn das Fahrzeug rollt oder der Motor läuft. Wer dennoch telefonieren muss, braucht eine Freisprecheinrichtung.
Der ADAC rät auch, niemals bei starkem Verkehr, hohem Tempo, schlechter Sicht, schlechtem Straßenzustand oder in Baustellenbereichen zu telefonieren. Zum Anrufen sollte man einen Parkplatz ansteuern. Wer bei Tempo 120 telefoniert, vollführt pro Sekunde Ablenkung 33 Meter "Blindflug".
Zum Freisprechen im Auto eignen sich die relativ teuren Festeinbauten am besten oder wenigstens die preiswerteren Plug-and-play-Anlagen. Auch erlaubt, aber nicht autotauglich ist der "Knopf im Ohr".
Das Handy sollte an eine Außenantenne angeschlossen sein. Sie sichert die beste Empfangsqualität und leitet Funkwellen ab.
Jede Freisprecheinrichtung sollte eine "e..."-Kennzeichnung ("e1") haben. Das Prüfzeichen "CE" allein reicht spätestens ab 1. Oktober 2002 nach einer Übergangsfrist nicht mehr aus.
Wer gegen das Handy-Verbot verstößt, wird ab 1. April mit 60 Mark zur Kasse gebeten. Außerdem kann nach Unfällen die Kasko-Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Zahlung verweigern.
Das Handy im Auto hat sich oft genug als Lebensretter bewährt. Daher sollte man wissen: Unter 112 ist deutschlandweit die Unfallrettung mobil erreichbar. Bei einer Panne lautet die wichtigste Nummer 22 22 22. Hier können Mobiltelefonierer rund um die Uhr die Gelben Engel vom ADAC alarmieren.

29.01.01

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