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Gendarmerie in Österreich akzeptiert auch Kreditkarten

(jc) Fällige Geldbußen können Verkehrssünder in Österreich nunmehr auch per Kreditkarte begleichen. Laut dem Automobilclub ARCD aber nur dann, wenn das Mandat von einem Gendarmerie-Beamten verhängt wurde. Im Verwaltungsbereich der Bundespolizei-Direktionen müssen Geldstrafen zumindest nach derzeitigem Stand weiterhin sofort bar bezahlt werden. Das könne vor allem für ausländische Autofahrer ohne genügend Bargeld unangenehme Folgen haben: Falls die Geldbuße nicht an Ort und Stelle beglichen werde, erfolge eine Strafanzeige, wobei die später verhängte Strafe samt Verwaltungsgebühren dann meist ein Mehrfaches der ursprünglichen Geldbuße beträgt.

16.02.01

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