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Handy-Verbot - Ende der Schonfrist

(hr) (adac) Das Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage wird jetzt in Deutschland richtig teuer. Wer während der Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss nach einer ADAC-Information vom 1. April an eine "Gesprächsgebühr" in Höhe von 60 Mark berappen. Für Fahrradfahrer beträgt das Verwarnungsgeld 30 Mark. Damit endet eine zweimonatige Schonfrist, die der Gesetzgeber bei Verstößen gegen das seit Februar geltende Handy-Verbot eingeräumt hatte.
Grundsätzliche Regel: Der Fahrer darf das Gerät zum Telefonieren nicht in die Hand nehmen. Das gilt sowohl, wenn das Auto fährt, als auch im stehenden Fahrzeug, solange der Motor läuft (zum Beispiel im Stau oder an einer roten Ampel). Nur mit Handys oder Autotelefonen, die an eine Freisprecheinrichtung angeschlossen sind, ist das Telefonieren gestattet. Erlaubt ist auch die Verwendung eines Freisprech-Kopfhörers (Head-Set), wenn der Fahrzeuglenker dabei das Handy nicht in die Hand nehmen muss. Für Zweiräder, auch solche ohne Motor, gelten die gleichen Einschränkungen. Funkgeräte sind von der neuen Regelung nicht betroffen.
Wer ohne Freisprecheinrichtung beim Fahren telefoniert, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Nach einem Rat des ADAC sollten Kraftfahrer aber auch mit einer Freisprechanlage nie bei dichtem Verkehr, hohem Tempo, behinderter Sicht, schlechtem Straßenzustand oder in Baustellenbereichen telefonieren. Autofahren erfordert die volle Aufmerksamkeit - wer nebenher angeregt plaudert, riskiert Kopf und Kragen. In kritischen Verkehrssituationen ist es daher ratsam, das Telefon ruhig klingeln zu lassen und die Mailbox-Funktion zu nutzen. Das Abhören der Aufzeichnung und ein Rückruf sind bei einem späteren Stopp jederzeit möglich.

15.03.01

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