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ADAC gibt Tipps zum Saisonkennzeichen

(hr) (adac) Frühlingsanfang, das heißt für viele Reisemobilisten und Motorradfahrer "Saisonbeginn". Vor allem bei Neuzulassungen kommt das vor vier Jahren eingeführte so genannte Saisonkennzeichen ins Spiel, weil man sich damit das ständige An- und Abmelden und somit Zeit und Geld erspart. Der ADAC hat die dafür wichtigen Spielregeln zusammen gestellt.
Die Gültigkeit dieses Kennzeichens ist auf einen bestimmten Zeitraum (mindestens zwei, höchstens elf Monate) begrenzt. Wer also sein Fahrzeug beispielsweise vom 1. April bis 31. Oktober zulässt, darf keinesfalls schon am 31. März damit fahren. Dann ist das Kfz. nämlich noch nicht zugelassen, was 100 Mark Buße und drei Punkte in Flensburg zur Folge hat. Außerdem verliert der Fahrer seinen Versicherungsschutz und muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Aufpassen heißt es auch bei der Wahl der Versicherungsgesellschaft. Zwar kalkulieren inzwischen viele Versicherer ihre Prämie analog zum Versicherungszeitraum. Andere setzen hingegen einen so genannten Kurztarif an, was dazu führen kann, dass für eine Versicherungsdauer von beispielsweise sechs Monaten 60 Prozent der Jahresprämie gezahlt werden müssen. Einig ist sich die Assekuranz bei der Weiterstufung: Die Schadenfreiheitsklasse steigt immer dann, wenn das Fahrzeug mindestens sechs Monate lang angemeldet war (und in dieser Zeit kein Schaden auftrat).
Nach Ende der Zulassungsdauer gilt: Das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Wegen oder Straßen geparkt werden. In diesem Fall drohen 80 Mark Bußgeld und drei Punkte. Außerdem kann das Fahrzeug abgeschleppt werden.

19.03.01

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