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Auf der Urlaubsreise - Reservekanister lohnt sich kaum noch

(hr) (adac) Die Preise für Kraftstoffe liegen in den europäischen Reiseländern oft weit auseinander. Verständlich, dass Autofahrer auf ihrer Ferientour bei passender Gelegenheit billig nachtanken und auch den Reservekanister mit Sprit füllen. Laut ADAC ist das Abfüllen von Kraftstoff in Behältern in einigen Ländern jedoch verboten, in vielen anderen aus Sicherheitsgründen nur in bestimmten Mengen erlaubt. Unterschiedliche Bestimmungen gelten auch in den Ländern der Europäischen Union, obwohl die Zollgrenzen dort schon lange weggefallen sind. Hier die Länderbestimmungen im Einzelnen:

  • Nicht mitgeführt werden darf Reservesprit in den EU-Ländern Griechenland und Luxemburg sowie in Bulgarien, Kroatien, Ungarn und Rumänien.
  • Beim Ãœbersetzen per Fähre nach Norwegen, Schweden und Finnland kann die Mitnahme von Reservekraftstoff in Kanister verboten sein (Auskunft erteilt die jeweilige Reederei). Grundsätzlich tabu ist Reservesprit auf Fährschiffen nach Großbritannien, Irland, Island sowie nach Malta und Zypern.
  • 25 Liter im Kanister erlauben die Schweiz, Liechtenstein und die Türkei (bei Fahrten im Landesinnern).
  • Die Mitnahme von 20 Litern gestatten Estland, Litauen, Mazedonien und die Slowakei.
  • 10 Liter Reservesprit dürfen in Italien, Österreich, Slowenien und Tschechien mitgeführt werden.
  • 5 Liter sind in Serbien-Montenegro, eine angemessene Menge in Lettland gestattet.
  • Wer in den EU-Ländern Belgien, Dänemark, Frankreich, Portugal und Spanien Sprit in Behältern mitführt, sollte es bei einer angemessenen Menge (rund 10 Liter) belassen.
  • Bei der Einreise nach Polen kann für Reservesprit Zoll verlangt werden, die Ausfuhr von Kraftstoff in Kanistern ist nicht gestattet.

Autofahrer, die aus der Schweiz oder Tschechien nach Hause zurückkehren, müssen die Menge in Behältern verzollen, die über
10 Liter hinausgeht.

In Deutschland gilt die Mitnahme von bis zu 20 Litern Reservesprit als angemessen.

14.05.03

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