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Neue Mautordnung kommt Führern von Wohnmobilen mit Anhänger entgegen

(jc) (öamtc) Wohnmobil-Urlauber die nach oder über Österreich in Urlaub fahren haben Grund zur Freude, denn bei den bestehenden Streckenmauten gibt es dank einer kürzlich in Kraft getretenen Novelle der Mautordnung eine deutliche Verbesserung. Die Achsen des Anhängers beim Ziehen durch ein Wohnmobil werden nicht mehr berücksichtigt, Wohnmobile sind somit den Bussen gleichgestellt.
Betroffen davon sind die Pyhrn-Autobahn A 9, die Tauern-Autobahn A 10, die Karawanken-Autobahn A 11, die Brenner-Autobahn A 13 und die Arlberg-Schnellstraße S 16. Bisher zählte ein schweres Wohnmobil wegen des Anhängers zur Mautkategorie "3", ab sofort fällt das Fahrzeug samt Anhänger aber unter die Kategorie "2". Der Fahrer erspart sich somit auf der Brennerstrecke in Summe 25 Euro Maut für die Hin- und Rückfahrt, auf der Tauern-Autobahn immerhin 13 Euro. Grundsätzlich werden beim Mitführen eines Anhängers die Achsen des Zugfahrzeuges und des Anhängers zusammengezählt. In der alten Mautordnung waren lediglich Busse ausgenommen. In der neuen Mautordnung gilt diese Ausnahme auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge, die als Schlaf- oder Aufenthaltsraum eingerichtet sind, also Wohnmobile. Nur die Achsanzahl des Wohnmobils oder des Omnibusses allein wird für die Kategorisierung herangezogen.


31.07.03

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