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 Betreff: Besteuerung KFZ über 2,8t
Autor: kgaa (bigip-fo.rzone.de)
Datum:   15.10.04 11:16

Nochmals was zu diesem Thema: Nachstehend die Antwort aus Berlin auf meine Anfrage:

vielen Dank für Ihre Mail-Anfrage.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit.

Unter Bezugnahme auf die § 23 Abs. 6a StVZO hat die Finanzrechtsprechung bisher vorgegeben, dass Kombi-Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg kraftfahrzeugsteuerlich als *andere Fahrzeuge" gelten, die wie leichte Lkw nach Gewicht zu besteuern sind. Dies betrifft beispielsweise Geländewagen, aber auch Wohn- und Büromobile.

Im Blickpunkt der in den vergangenen Monaten geführten Diskussionen stehen ausschließlich die als ungerechtfertigt eingestuften kfz-steuerlichen Privilegen für schweren Geländewagen/ SUV. Auf den entsprechenden Beschluss der Länderfinanzminister vom 29. April 2004 und den Beschluss des BT zur Drucksache 15/3468 in der 118. Sitzung am 1. Juli 2004 erlaube ich mir hinzuweisen.

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Bestimmungen des § 23 Abs. 6a StVZO aufzuheben.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 24. September 2004 mit der entsprechenden Verordnung befasst und ihr zugestimmt.

Die Verkündung der Verordnung wird zur Zeit vorbereitet. Voraussichtlich wird § 23 Abs. 6a StVZO ab 1. April oder 1. Mai 2005 aufgehoben.

Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die in Rede stehenden Geländewagen, die in den Fahrzeugpapieren als *PKW", und Wohnmobile, die in den Fahrzeugpapieren als *SO.KFZ WOHNM,UEB.2,8 T" beschrieben sind, dann alle kraftfahrzeugsteuerlich wie Pkw, nach Hubraum zu besteuern sind.

Über die kraftfahrzeugsteuerlichen Folgewirkungen einer Aufhebung von § 23 Abs. 6a StVZO -beispielsweise auch zu eventuellen Ausnahmeregelungen oder Übergangsfristen- haben federführend das für das Kraftfahrzeugsteuergesetz zuständige Bundesministerium der Finanzen und die Finanzbehörden der Länder zu entscheiden.

Nach dem Grundgesetz fließt die Kraftfahrzeugsteuer vollständig den Ländern zu, die das Kraftfahrzeugsteuergesetz auch als eigene Angelegenheit ausführen. Insoweit sind hier nach Auffassung der Bundesregierung auch in erster Linie die Länder gefordert, Initiativen zur Weiterentwicklung des Kraftfahrzeugsteuerrechts zu ergreifen.

Lassen wir uns mal überraschen was dann 2005 herauskommt!

 Themen Autor  Datum
 Besteuerung KFZ über 2,8t  
kgaa 15.10.04 11:16 

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