Hier drohen hohe BuĂgelder (Infogramm: ADAC)(red) (adac) Wer mit dem Auto in den Urlaub fĂ€hrt, sollte sich vor Fahrtantritt unbedingt ĂŒber die im Urlaubsland geltenden Verkehrsbestimmungen informieren. Denn, anders als in Deutschland, gilt in vielen europĂ€ischen LĂ€ndern eine ganzjĂ€hrige Lichtpflicht am Tag, oder es muss eine Warnweste im Auto mitgefĂŒhrt und im Pannenfall getragen werden. Deshalb hat der ADAC eine Ăbersicht aller LĂ€nder mit Licht- und Warnwestenpflicht zusammengestellt.
Die Lichtpflicht am Tag gilt in 20 europĂ€ischen LĂ€ndern, in drei weiteren LĂ€ndern muss in Wintermonaten das Licht angeschaltet sein. In Italien mĂŒssen Autofahrer auf allen Autobahnen und auĂerorts mit Licht fahren. Ansonsten droht ein BuĂgeld von mindestens 39 Euro. Noch teurer kann es in Norwegen werden: Hier werden rund 190 Euro fĂ€llig. âLicht anâ heiĂt es auch in Bosnien und Herzegowina, DĂ€nemark, Estland, Finnland, Island, Litauen, Lettland, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, RumĂ€nien, Russland, Schweden, Serbien, Slowenien, der Slowakei, Ungarn und Tschechien. In Deutschland, Frankreich und der Schweiz gibt es keine Lichtpflicht, aber die Empfehlung, auch am Tag mit Licht zu fahren.
Neben der Lichtpflicht am Tag mĂŒssen Autofahrer im europĂ€ischen Ausland auch auf die Warnwestenpflicht achten. In einigen LĂ€ndern ist die Weste immer mitzufĂŒhren, in anderen reicht es, wenn sie im Pannenfall getragen wird. Die Pflicht, eine reflektierende Weste im Auto zu haben und sie bei einem Unfall oder einer Panne zu tragen, gilt in Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Norwegen, Ăsterreich, Portugal, Slowenien, der Slowakei, Spanien und Ungarn. Die Strafen fĂŒr Zuwiderhandlung können in den einzelnen LĂ€ndern ziemlich hoch sein. In Portugal mĂŒssen Autofahrer, die keine Warnweste dabei haben, mit einem BuĂgeld zwischen 120 und 600 Euro rechnen.
Infos im Internet: www.adac.de
16.07.12 [zurück zur Startseite] © 2012 Camping-Channel |