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Staatlicher Zuschuss für saubere Diesel

(red) Im Jahr 2015 gibt es eine Neuauflage der staatlichen Förderung zur Nachrüstung von Diesel‐Partikelfiltern. Der Haushaltsausschuss des deutschen Bundestages hat dafür eine Fördersumme von 30 Millionen Euro vorgesehen. In den Jahren 2012 und 2013 lief das letzte Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA. Das BAFA bearbeitete in dem Zeitraum mehr als 192.000 Anträge, von denen 97 Prozent positiv entschieden wurden. Auch viele ältere Reisemobile konnten seinerzeit von dem staatlichen Förderprogramm für Dieselfahrzeuge profitieren.

Die Förderbedingungen für die 2015 beginnende Neuauflage lehnen sich eng an die Richtlinie für das Förderprogramm aus dem Jahr 2013 an. Gefördert wird die Nachrüstung von Pkw, Reisemobilen bis 3,5 Tonnen und leichten Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen. Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 260 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten, wenn die Nachrüstung (vom 1. Januar 2015) bis spätestens zum 15. Februar 2016 durchgeführt wurde. Die Beantragung erfolgt in drei Schritten:

  • 1. Einbau des Filters und Eintragung der Nachrüstung in den Fahrzeugschein
  • 2. Online‐Antragstellung mit automatischer Datenübermittlung sowie Einsendung des elektronisch generierten Antragsformulars einschließlich der Kopie des Fahrzeugscheins
  • 3. Antragsprüfung im BAFA und Ãœberweisung des Förderbetrages
Mit der Einführung der ersten Umweltzonen im Jahr 2008 erhielt das Thema Nachrüstung von Partikelfiltern steigende Bedeutung. In den Jahren 2009 und 2010 gab es eine erste Förderrichtlinie des Bundes für ältere Dieselfahrzeuge. Auch für ältere Reisemobile wurden damals die ersten nachrüstbaren Dieselpartikelfilter vorgestellt. 2012 und 2013 folgte die zweite Förderrichtlinie, bei der ca. 190.000 Nachrüstfilter mit insgesamt fast 59 Millionen Euro gefördert wurden. Viele Reisemobile ohne grüne Plakette können einfach mit einem Diesel‐Partikelfilter nachgerüstet werden. Weitere aktuelle Informationen zu diesem Thema gibt es auf dem CIVD Verbraucherportal (Link s.u.).

Infos im Internet:
www.caravaning-info.de


22.01.15

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